Krebsvorsorge
Die gynäkologische Vorsorge ist seit dem 1.1.2020 neu organisiert.
Alle Frauen ab 20 Jahren haben jährlich Anspruch auf eine Krebsvorsorge. Diese besteht aus einer gynäkologischen Tastuntersuchung, ab 30 Jahren zusätzlich aus der Tastuntersuchung der Brust. Zwischen 20 und 34 Jahren wird ein jährlicher Zellabstrich vom Muttermund durchgeführt. Bis zum 25. Geburtstag kann bei dieser Gelegenheit auch das Chlamydienscreening aus dem Urin erfolgen.
Frauen ab 35 erhalten neben dem zytologischen Abstrich noch einen weiteren Test auf das Vorliegen von humanen Papillomaviren der high risk Gruppen. Diese Viren kommen sehr häufig vor und sind für das Entstehen der allermeisten Fälle von Gebärmutterhalskrebs ursächlich. Für die meisten Menschen sind sie aber ungefährlich.
Je nach Testergebnis wird dann differenziert:
Bei unauffälligen Ergebnissen in beiden Tests werden beide Tests alle 3 Jahre wiederholt
Bei positivem HPV-Test und unauffälligem zytologischen Ergebnis wird die Patientin durch die Praxis informiert und sollte nach einem Jahr einen Kontrollabstrich mit beiden Testverfahren erhalten.
Bei auffälligem zytologischem Ergebnis wird die Patientin informiert und in eine sogenannte Dysplasiesprechstunde überwiesen, die die weitere Abklärung vornimmt.
Ab dem 50. Lebensjahr wird außerdem bis zur Durchführung einer Darmspiegelung ein Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs durchgeführt.
Eine Vorsorgeuntersuchung mit individueller Beratung und Beurteilung von Unterleib und Brüsten ohne Zervikalabstrich kann weiterhin jährlich erfolgen.
Eine Ultraschalluntersuchung von Brust oder der Gebärmutter und Eierstöcke ist, obwohl häufig sinnvoll, nicht Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. Wir führen diese Untersuchungen auf Wunsch als Selbstzahlerleistung durch. Das gilt auch für die Durchführung von zusätzlichen Zervikalabstrichen.